AI rush: Google vs. ChatGPT 4?

Vor wenigen Stunden hat Google folgendes Video veröffentlicht und damit im „AI rush“, dem aktuell sehr dynamischen Markt der AI-Lösungen, eine spannende Entwicklung vorgestellt:

Eine AI, die E-Mails an Mandanten sowie ganze Schriftsätze und Präsentationen vorbereitet, wäre ein extrem wertvolles Tool. Gerade in der Beratung. Das Video von Google legt nahe, das über deren Workspace künftig mittels AI Entwürfe für

  • E-Mails (GMail)
  • Präsentationen samt passenden Bildern
  • und Schreiben (Google Docs)

in ChatGPT-Manier erstellt werden können. Der große Vorteil gegenüber ChatGPT könnte darin bestehen, dass die notwendigen Informationen nicht erst zu ChatGPT übertragen werden müssen und die Antworten gleich im gewünschten Format (Mail/Schreiben/Präsentation) erstellt werden. Ein Vorteil gegenüber tome (eine AI, die ebenfalls Präsentationen erstellen kann) wäre, dass Google gleich die notwendigen Editor-Tools mitbringt, um den Entwürfen der AI den in aller Regel (noch) erforderlichen Feinschliff zu verpassen.

Vermutlich dürfte die AI (jedenfalls perspektivisch) auch dazu fähig sein, in Google Drive hochgeladene Dokumente (z.B. Muster-Schriftsätze, Präsentationen etc.) sowie Kanzleistandards als Vorlagen/Orientierung zu nutzen. Das wäre eine ganz zentrale Anforderung für die Verwendung durch Rechts- und Steuerberatungen.

Die Frage bleibt, wie einerseits Mandantendaten (auch solche aus älteren Schriftsätzen etc.) verwendet (ohne Bezug zum konkreten Sachverhalt sind die Ergebnisse nur halb so interessant) und andererseits diese Daten geschützt werden können. Denn selbst wenn Google versprechen/vertraglich zusichern würde, dass die Daten nicht anderweitig genutzt werden, wäre im Hinblick auf die Geheimhaltungspflichten von Berufsträgern eine technische Absicherung gegen einen Datenmissbrauch mindestens vorzugswürdig, wenn nicht sogar zwingend erforderlich.

Hinweis: Das Titelbild dieses Beitrags wurde mit der AI Midjourney erstellt.