Wir haben Erfahrung in Verfahren vor den Finanzbehörden und der Finanzgerichtsbarkeit. Wir vertreten unsere Mandanten bei Bedarf bundesweit vor allen 18 Finanzgerichten sowie vor dem Bundesfinanzhof in München.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:
- Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide (§§ 355 ff. AO)
- Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden (§ 361 AO)
- Antrag auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO)
- Verfahren vor den Finanzgerichten (§§ 33 ff. FGO)
- Revision, Beschwerde und NZB vor dem Bundesfinanzhof (§ 36 FGO)
- Steuerstrafverfahren (§§ 369 ff. AO)
Bei Verfahren im Steuerrecht entstehen grundsätzlich gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungesetz.