Erträge aus Kryptoassets richtig versteuern.

Die Nutzungsmöglichkeiten von Kryptoassets (BTC, ETH, NFTs etc.) sind vielschichtig. Häufige Anwendungsfälle unserer Mandanten sind:

  • Buy & Hold
  • Daytrading / Arbitrage Trading / Bot-Trading
  • Mining
  • Staking
  • Kryptogaming
  • Liquidity Mining
  • Entwicklung und Handel mit NFTs
  • Lending

Umso höher die Gewinne, desto wichtiger ist es, die Steuern im Blick zu behalten. Viele Aspekte sind dabei durch die beiden bisherigen finalen BMF-Schreiben geklärt:

Allerdings bleiben gerade Detailfragen im Einzelfall weiter ungeklärt. Daher unterstützen wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:

  • Steuererklärungen: Unterstützung bei der Abgabe der entsprechenden Erklärungen (Einkommensteuer, Anlage SO, Einnahmenüberschussrechung, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) und Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen.
  • Unterstützung bei der Errichtung von Strukturen: Auch im Kryptobereich stellt sich die Frage, ob und wie die eigene Steuerlast optimiert werden kann. Oftmals bietet sich hier eine entsprechende Struktur an. Bei der Prüfung und Einrichtung z.B. einer Krypto-GmbH unterstützen wir Sie.
  • Begutachtung von komplexen Fällen: Im Bereich Krypto gibt es viel mehr, als das BMF-Schreiben erfassen kann. Bei speziellen Konstellationen (Bot-Trading, Entwicklung eigener Coins oder NFTs, Krypto Games, Investitionen in Krypto-Unternehmen, Beleihung von Kryptowerten, Smart Contracts etc.) ist eine Bewertung im Einzelfall unabdingbar. Wir helfen unseren Mandanten, um auch hier größtmögliche Rechtssicherheit bei der Besteuerung zu ermöglichen und Gestaltungsmöglichkeiten zu erörtern.
  • Vergangenheitsbewältigung: Steuerrechtliche Prüfung von Kryptoerträgen aus Altjahren und eventuelle Aufarbeitung bislang nicht erklärter Gewinne (ggf. steuerstrafrechtliche Beratung).
  • Compliance-System: Wir zeigen auf, wie Sie ihre steuerlichen Pflichten im Bereich Krypto effizient und möglichst automatisiert erfüllen können. Hierzu stehen wir in engem Austausch mit Cryptolight.
  • Berater für Berater: Wir haben uns in den letzten Jahren intensiv mit Kryptowährungen und deren Besteuerung befasst. Gerne unterstützen wir auch andere steuerliche Berater in diesem Bereich. Ob im Hintergrund oder im gemeinsamen Austausch mit Mandanten.

Sie haben Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin.