Teil unserer klassischen rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist auch das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht. Hierzu gehört die Betreuung und begleitung von folgenden Bereichen:
- Gründung von Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, OHG)
- Gründung von Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG)
- Errichtung von Holdingstrukturen (einfach, doppelt, unter GmbH & Co. KG)
- Umstrukturierungsmaßnahmen (z.B. Einbringung inkl. steuerlicher Betrachtung)