Beraten heißt zunächst verstehen. Wir investieren selbst in Immobilien und wissen daher wie wichtig es ist, den eigenen Bestand intelligent zu Steuern. Dieses Wissen nutzen wir, um Mandanten unter anderem bei folgenden Vorhaben zu unterstützen:

Entwicklung einer Steuerstrategie für Immobilien

Jede Immobilie hat ihre eigene Geschichte und ihre Besonderheiten. Deshalb ist es wichtig, für jedes Objekt bewusst zu entscheiden, wie dieses aus steuerrechtlicher Sicht ideal entwickelt werden soll. Dabei unterstützen wir gerne – sowohl bei der Optimierung der Besteuerung als auch bei der vertragsrechtlichen Umsetzung.

Vermögensverwaltende GmbH & Holdingstruktur

Gerade für Cashflow-Objekte kann es interessant sein, die laufende Ertragsbesteuerung durch eine vermögensverwaltende GmbH oder UG auf 15 % zu reduzieren (§ 9 GewStG). Eine solche Gesellschaft lässt sich auch sinnvoll in eine Holdingstruktur integrieren. Ein Anstoß für eine solche Gestaltung ist oftmals eine Optimierung der laufenden AfA, die oftmals nicht die aktuellen Werte abbildet.

Immobilien an Nachkommen / Stiftungen übertragen

Häufig bilden Immobilien einen ganz wesentlichen Anteil am Privatvermögen einer Person. Dieses frühzeitig und steuerlich sinnvoll auf die nächste Generation zu übertragen, ist ein wichtiger Schritt, der gut geplant sein will.

Freibeträge, Nießbrauch, Leibrente, Adoption, Güterstandschaukel, Verkauf an die Kinder, Familiengesellschaft, oder Familienheim sind nur einige Beispiele für Gestaltungen in diesem Bereich. Der effizienteste Weg, um Klarheit über den eigenen Gestaltungbedarf und die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten zu erlangen, ist ein Erstberatungsgespräch. Wir beraten in diesem Zusammenhang zu allen steuerrechtlichen Fragen. Zudem haben wir stets die zivilrechtlichen und erbrechtlichen Herausforderungen im Blick.


Sie haben Fragen zur Immobilienbesteuerung? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin.