Think Win-Win. So lautet Regel Nr. 4 aus The 7 Habits of Highly Effective People von Stephen Covey. Eine Zusammenarbeit, die für alle Seiten einen echten Mehrwert bietet. Wer diesen Anspruch teilt und unsere Arbeitsweise schätzt, ist uns herzlich willkommen.

Einstiegsmöglichkeiten

  • Rechtsreferendariat: Referendare aus allen Bundesländern sind uns herzlich willkommen. Gerne Anwaltsstation und/oder Wahlstation. Selbstverständlich nehmen wir große Rücksicht auf die individuelle Examensvorbereitung. Den konkreten Umfang stimmen wir individuell ab. Inhaltlich liegt unser Fokus auf dem Steuerrecht, wir sind jedoch aufgrund der Schnittmengen auch im Gesellschaftsrecht, Zivilrecht (insbes. Vertragsrecht & Erbrecht) und im Strafrecht (etwa Steuerstrafrecht) tätig.
  • Rechtsanwälte/Steuerberater (freie Mitarbeit): Zu unserer sehr liberalen Arbeitsweise passt das Konzept der freien Mitarbeit sehr gut. Sowohl Berufsanfänger als auch (idealerweise im Steuerrecht) erfahrende Rechtsanwälte und Steuerberater sind uns willkommen. Neben der obligatorischen Zulassung ist uns insbesondere eine Affinität für die digitale Zusammenarbeit wichtig. Die Vergütung erfolgt projektbezogen anhand des Umsatzes oder einer individuellen Pauschale.
  • Partner: Von einer freien Kooperation über eine gesellschaftsrechtliche Zusammenarbeit können wir uns vieles vorstellen. Wenn wir zusammenpassen, finden wir auch eine Win-Win Konstellation.

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt auf oder vereinbaren direkt ein – selbstverständlich kostenfreies – Gespräch über Zoom.

Unsere Arbeitsweise

Wo arbeiten wir? Digital und ortsunabhängig. Unser Team trifft sich täglich online zu zwei festen Teambesprechungen. In Präsenz treffen wir uns nach Bedarf, etwa zu physischen Mandantentermien (Ausnahme) oder Kanzleiveranstaltungen. Wir setzen auf Eigenverantwortung und entscheiden selbst, wo wir arbeiten. 100 % Homeoffce, digitales Nomadentum oder ein Mix aus beidem? Kein Problem. Das gilt für alle Teammitglieder. Wir ermöglichen bewusst Geo-Arbitrage (in Anlehnung an The 4-Hour Work Week von Timothy Ferris).

Wann arbeiten wir? Wir entscheiden, wann wir arbeiten. In Anlehnung an Bücher wie The 5 AM Club oder The Miracle Morning fangen die meisten von uns sehr früh an. Unser Teammeeting findet bewusst erst am späten Vormittag statt, sodass jeder seinen Morgen und Vormittag individuell nutzen kann – etwa um Sport in den Alltag zu integrieren. Unser Ziel ist es, proaktiv zu sein und stets mit den wichtigsten Aufgaben zu beginnen (Regeln Nr. 1 und Nr. 3 aus The 7 Habits of Highly Effective People). Mandantentermine finden in der Regel online und ab 11 Uhr sowie zwischen 14 und 17 Uhr statt. Im Anschluss besprechen wir in einem weiteren kurzen Teammeeting, ob wir unsere Aufgaben erledigen konnten und welche Termine/Aufgaben für den nächsten Tag anstehen. Sodann verabschieden wir uns in den Feierabend.

Woran arbeiten wir? Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihr Vermögen effizient Steuern zu können. Dazu analysieren wir den Status Quo und zeigen auf, welche Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Immobilien, Kryptowährungen, Unternehmen, Wertpapiere etc. sinnvoll erscheinen. Wir besprechen uns, erstellen Präsentationen und Gutachten oder vertreten unsere Mandanten gegenüber Finanzbehörden und der Finanzgerichtsbarkeit. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abgabe von steuerlichen Erklärungen, etwa in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Schenkungsteuer. Im Rahmen der Umsetzung von Projekten gehört auch die erstellung von zivil- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen zu unserem Aufgabenfeld. Daneben arbeiten wir am Unternehmen und entwickeln unsere Kanzlei weiter.

Mit wem arbeiten wir? Begeisterung für eine digitale Zusammenarbeit, fachliche Kompetenz und die notwendige Selbstdisziplin setzen wir voraus. Auf besondere Bedürfnisse, z.B. Familiensituation oder Fortbildungswünsche sowie auf fachliche Interessen gehen wir nach Kräften ein. Auch wenn folgende Passage für uns selbstverständlich ist, stellen wir hiermit ausdrücklich klar: In Übereinstimmung mit § 1 AGG gibt es bei uns keine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Über § 1 AGG hinaus spielen auch weitere körperliche Besonderheiten, der Hintergrund der Eltern etc. für unsere berufliche Zusammenarbeit keine Rolle.

Sie haben Fragen zu Ihren Karrieremöglichkeiten? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin.