Anmerkung zu EuGH-Urteil zu grenzüberschreitenden DS-GVO-Verstößen

Auf Anfrage der GRUR-Prax durften Rabea Johanna Martel und ich zur EuGH-Entscheidung C-645/19 zu grenzüberscheitenden DS-GVO-Verstößen in einer Anmerkung Stellung nehmen (Ausgabe 14/2021).

Mein erster Beitrag in der GRUR-Prax (2019, 301) zur Abmahnung eines Rechtsverletzers als umsatzsteuerpflichtige Leistung liegt schon eine Weile zurück. Daher vielen Dank an den Verlag C.H.BECK oHG für die Möglichkeit, hier erneut etwas beisteuern zu dürfen.