Der EuGH hat sich kürzlich mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer teilweise durch EU-Beihilfen subventionierten Lieferung befasst (EuGH, Urt. v. 09.10.2019 – C-573/18). Nach dem EuGH sind Zahlungen mit preisauffüllendem Charakter an landwirtschaftliche Betriebe Teil der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage. Zu dieser Entscheidung nehmen Alena Kirchinger und ich in der aktuellen Ausgabe der MwStR 2019, 905 Stellung.