Versagung des Vorsteuerabzugs – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 11.03.2020 (XI R 38/18)

Für die letzte Woche veröffentlichte 19. Ausgabe der UR haben Markus Walcher und ich eine Anmerkung zum BFH-Urteil vom 11.03.2020 (XI R 38/18) beitragen dürfen (UR 2020, S. 764).

Die Voraussetzungen der Versagung des Vorsteuerabzugs sind regelmäßig Gegenstand von Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Die Rechtsprechung und insbesondere der Bundesfinanzhof haben zuletzt einige Entscheidungen getroffen, die in diesem Themenkomplex für mehr Klarheit sorgen. In der von uns kommentierten Entscheidung stellt der BFH nochmals klar, dass der Nachweis eines konkreten Steuerbetrugs für eine Versagung des Vorsteuerabzugs zwingend erbracht werden muss.