In Ergänzung zum Vortrag „Die Absetzbarkeit von Aufwendungen für Rechteüberlassung“ am 30.03.2023 an der Hochschule Augsburg finden Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen und Unterlagen.

Rechner für § 4j Abs. 3 EStG

Nutzen Sie gerne folgenden Link zu Python und kopieren Sie in die linke Spalte folgenden Code:

while True:
    print("Rechner für den nicht abziehbaren Teil der Aufwendungen für Rechteüberlassung i.S.d. § 4j EStG")

    steuersatz = input("Wie hoch ist der Steuersatz, den der Gläubiger auf die Lizenzeinnahmen entrichten muss? ")

    try:
        steuersatz = int(steuersatz)
        if steuersatz < 0 or steuersatz > 999:
            raise ValueError()
    except ValueError:
        print("Bitte verwenden Sie folgendes beispielhaftes Zahlenformat: 20")
    else:
        ergebnis = (25 - steuersatz) / 25 * 100
        z = 100 - ergebnis
        print("Der nicht abziehbare Teil der Aufwendungen für Rechteüberlassung i.S.d. § 4j EStG beträgt somit {:.2f}%, entsprechend wird dieser Anteil in Deutschland bei dem jeweiligen Schuldner versteuert, nur {:.2f}% werden bei dem Gläubiger im Ausland versteuert.".format(ergebnis, z))

    print("\nWenn Sie eine weitere Berechnung mit einem anderen Steuersatz vornehmen wollen, geben Sie diesen gerne ein.")
    antwort = input("Möchten Sie eine weitere Berechnung durchführen? (Ja/Nein) ")
    if antwort.lower() == "nein":
        break

Relevante Rechtsquellen zu § 4j EStG:

Hinweis auf kostenfreie Recherechemöglichkeiten zum Gesetzgebungsprozess im Internet: