Häusliches Arbeitszimmer & Aufgabegewinn – BB-Kommentar zu BFH, Urt. v. 16.06.2020 (VIII R 15/17)

Mit der Ermittlung des Aufgabegewinns bei einem häuslichen Arbeitszimmer befasst sich ein Urteil des BFH vom 16.06.2020. Zu dieser Entscheidung durfte ich in Heft 3 / 2021 des Betriebs-Beraters in einen BB-Kommentar verfassen.

Inhaltlich geht es in dieser Entscheidung um die Auswirkungen der Beschränkung der Abziehbarkeit auf EUR 1.250 pro Jahr nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 Halbs. 1 EStG auf die Ermittlung des Aufgabegewinns.

Ich vertrete, dass die Beurteilung des BFH systematisch überzeugt, die Beschränkung auf EUR 1.250 allerdings aufgrund der Immobilienpreisentwicklung in Großstädten wie München oder Hamburg überprüft werden sollte.

Hier der ganze Beitrag als PDF-Dokument zum Download: